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Änderung der Gesetzeslage bei Vollabnahme

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5 Jahre 9 Monate her #5745 von Tibor
Hallo zusammen!

Wie ich letztens mitgekriegt habe, ist das Monopol für Vollabnahmen am 15.02.2019 endlich gefallen. Somit sind nun alle Prüforganisationen berechtigt, eine Voll- oder Einzelabnahme durchzuführen.

Quelle ist die aktuelle Ausgabe von MOTORRAD, der Artikel ist hier nachzulesen:

www.motorradonline.de/recht-verkehr-bran...efallen.1067690.html

Grüße,

Tibor

Student, Vater, Autor & Motorradfahrer.
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5 Jahre 7 Monate her #5786 von Zembron
Servus. Habe bei GTÜ nachgefragt. Und antwort ist - jajn. TÜV hält immer noch Recht zu Vollabnahme von Ausländische Fahrzeuge. Vollabnahme kann man bei Alle machen nur wenn Fahrzeug in Deutschland angemeldet ist.

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4 Jahre 9 Monate her #6010 von csepelmartin
csepelmartin antwortete auf Änderung der Gesetzeslage bei Vollabnahme
Hallo
das war schon immer unterschiedlich je nach Bundesland. Nach meiner Erfahrung war es am einfachsten bei der Dekra in den neuen Bundesländern . Die hatten alle Daten für die Pannonia . In Hannover war der TÜV überfordert. Da wars wiederum mit der DKW einfacher. :blink:

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4 Jahre 9 Monate her #6012 von Tibor
Ja, TÜV war in den alten und Dekra in den neuen Bundesländern. Jetzt sind aber - rein theoretisch - auch kleinere Organisationen wie GTÜ im Rennen, bzw. dürfen diesen Service anbieten. Mein lokaler KÜS machts zum Beispiel nicht, ergo hat sich nicht überall etwas geändert.

Student, Vater, Autor & Motorradfahrer.

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