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Zulassung Motorkuli

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7 Jahre 7 Monate her #3576 von winni
Zulassung Motorkuli wurde erstellt von winni
Hallo Freunde,

wer von Euch hat schon mal einen Motorkuli in Deutschland zugelassen, ich meine als "zulassungsfreien Motorradanhänger mit ungestempeltem Folgekennziechen, zulassungs- und versicherungsfrei" (s. WIKIPEDIA)?

Ich sehe da Große Behördenprobleme auf michzukommen.

Hat da Jemand Erfahrung???

Freue mich über jeden Tipp.

LG aus Rhein-Main
Winni

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7 Jahre 7 Monate her #3578 von Matthias
Matthias antwortete auf Zulassung Motorkuli
Hallo Winni,

ich habe so einen zugelassen. Ich schicke dir ein Bild.

Gruß
Matthias

Am schönsten ist es im Winter. Da kann man mal den Autofahrern so richtig zeigen wie gefahren wird. ...natürlich nur mit Seitenwagen

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7 Jahre 7 Monate her #3579 von Ostsee-Schulle
Ostsee-Schulle antwortete auf Zulassung Motorkuli
Der gilt doch als Nachläufer und ist eigentlich über das Motorrad mit Zugelassen. Ich denke es muss in den Papieren stehen. Er muss aber glaube eine eigene ABE haben. Bei einen Campi gibt es die z.B. vom KBA. Der Anhänger erhält dann ein Wiederholungskennzeichen und braucht auch nicht zum TÜV.

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7 Jahre 7 Monate her - 7 Jahre 7 Monate her #3581 von Matthias
Matthias antwortete auf Zulassung Motorkuli
§ 18 (5) nach StVZO steht bei mir drauf. Du solltest auch Unterlagen mitnehmen. Schau mal hier in den Downloads nach, ich kann dir auch was zu schicken.

... Das Handbuch vom Motorkuli könnte helfen.

Am schönsten ist es im Winter. Da kann man mal den Autofahrern so richtig zeigen wie gefahren wird. ...natürlich nur mit Seitenwagen
Letzte Änderung: 7 Jahre 7 Monate her von Matthias.

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7 Jahre 7 Monate her #3584 von winni
winni antwortete auf Zulassung Motorkuli
Mein Dank an Hobbyschrauber, Matthias und Ostsee-Schulle.

Da ich gar nichts an Papierewn habe, sehe ich das so:

1. Ich muss beim TÜV/DEKRA, etc. ein Gutachten nach § 18 (5) StZVO beantragen.
@ Matthias, was kostet sowas?

2. Ich muss damit bei der Zulassungsstelle eine Betribserlaubnis nach § 21 StZVO für zulassungsfreie Fahrzeuge nach § 18 (2) erwirken.

3. Dann müßte ich mit einem ungestempelten Nachläufer-Kennzeichen eines meiner Motorrader damit fahren können.

4. Unabhängig davon müßte ich mit von der Zulassungsstelle, mit zuvor eingeholtem Gutachten des TÜV/o.a. die Anhängerkupplung (Kreuzgelenk, hoffentlich klappt das) in die Motorrad-FZ-Papiere eintragen lassen.

Liege ich in so in etwa richtig?

Gruß aus Rhein-Main

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7 Jahre 7 Monate her #3587 von Matthias
Matthias antwortete auf Zulassung Motorkuli
1.Leider keine Ahnung. Das habe ich bei der Erstzulassung geklärt.
2. Ja
3. Ja
4. In meinen Motorrad Papieren habe ich nix spezielles gefunden. Am besten bei TÜV /DEKRA fragen

Am schönsten ist es im Winter. Da kann man mal den Autofahrern so richtig zeigen wie gefahren wird. ...natürlich nur mit Seitenwagen

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7 Jahre 2 Monate her #3947 von motorkuli
motorkuli antwortete auf Zulassung Motorkuli
Hallo Winni,
vielleicht schon zu spät oder noch aktuell...
Ich habe ein Motokuli bekommen ohne Papiere, zwischenzeitlich habe ich die Betriebserlaubnis.
Folgende Schritte musste ich tun:
- hat der Anhänger ein Typenschild im Inneren des Fahrzeugs
- hat der Anhänger eine Fahrgestell-Nr. --> vorne rechts am Rahmen wo der Anhänger abgestellt wird
- sollte das Motorrad Blinkleuchten haben, muss auch der Anhänger mit Blinkleuchten ausgestattet werden
- Strom-Verbindung zum Motorrad herstellen
- Änhängevorrichtung am Motorrad muss ein Kreuzgelenk sein ( Anhänger muss sich links und rechts bewegen können für Kurven, Anhänger muss sich nach oben und unten bewegen können für Schwellen, Bordstein usw)
- Änhängevorrichtung braucht keine Fahrgestell-Nr. kann Eigenbau sein, muss aber vom TÜV abgenommen werden.
wenn das alles erledigt ist geht's zum TÜV --> VOLLGUTACHTEN
zum TÜV solltest Du auch das Motorrad mitnehmen. Lass diesen Anhänger nicht als Anhänger in die Papiere vom Motorrad eintragen, sondern als eigenständiges Fahrzeug mit Betriebserlaubnis. Das Motorrad wird wegen der Anhängevorrichtung am Motorrad und dem Stromanschluss benötigt.
zusätzlich habe ich mir hier aus den Downloads von den Betriebserlaubnis Kopien zum TÜV mitgenommen, damit hat der Ingenieur es einfacher mit den Daten in die neue
Betriebserlaubnis einzutragen. Zunächst bekommst du vom TÜV nur ein Gutachten. Mit diesem Gutachten musst du zur Zulassungsstelle, dort wird dir dann eine Betriebs-
Erlaubnis ausgestellt. Für diesen Anhänger gibt es keine Zulassung, du musst das Kennzeichen vom Motorrad an den Hänger machen (wie bei einem Radträger auf der Anhängerkupplung am Auto).
Für weitere Fragen stehe ich gerne bereit.
Wenn möglich stelle ich Fotos vom Motokuli und von der Anhängevorrichtung an meinem Motorrad ein. Ich fahre eine Maico BW 250 mit diesem Anhänger

Noch etwas...
Anhängelast in den Motorrad-Papieren müssen auch nicht vorhanden sein, da wird gerechnet: 1/2 halbes Motorrad-Lehrgewicht + 75kg Fahrer (Info vom Tüv-Menschen)
Viel Spaß
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7 Jahre 2 Monate her #3948 von motorkuli
motorkuli antwortete auf Zulassung Motorkuli
mein Motorrad mit Motokuli und selbst erstellter Anhängevorrichtung

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