Hallo,ich hatte gestern ein sehr aufschlussreiches Gespräch mit meinem Tüv-Prüfer,welcher auch Oldtimergutachten erstellen darf...und zwar müssen laut Straßenverkehrszulassungsordnung Motorräder in Deutschland ab dem Baujahr 1962 mit Blinkern ausgestattet sein (Ochsenaugen am Lenker sind zulässig), ab Baujahr 1982 müssen auch Fahrtrichtungsanzeiger nach hinten verbaut sein!
Also kann ich meine Pannonia mit Duna und Motorkuli und normalem Kennzeichen ohne Fahrtrichtungsanzeiger, sprich ohne Blinker problemlos nach StVZO zulassen... und das muss in Deutschland auch jede Zulassungsstelle akzeptieren... Den dazugehörigen Paragraphen kann ich in 4 Wochen auch gern noch nachliefern ....